Buchbesprechung

Was ist der Zweck einer Abschlussprüfung?

Der Zweck einer Abschlussprüfung besteht darin, festzustellen, ob der Jahresabschluss, der vereinfachte Jahresabschluss und der Konzernabschluss eines Unternehmens für ein bestimmtes Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes aufgestellt worden sind und ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.
Wow, das ist eine ziemlich lehrbuchmäßige, etwas akademische Formulierung. Aber in Wirklichkeit ist es nicht viel einfacher. Normalerweise klingt eine so komplizierte und komplexe Formulierung für viele Menschen mystisch. Und vielleicht sogar unverständlich. Aber glauben Sie mir, wir verstehen es und machen unsere Arbeit entsprechend. Es handelt sich in der Tat um eine sehr komplexe Aufgabe, die ein hohes Maß an Fachwissen und jahrelange Erfahrung erfordert.
Daraus folgt natürlich, dass nicht jeder ein Auditor sein kann.

Schauen wir uns daher kurz an, wann eine Abschlussprüfung vorgeschrieben ist.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses stellen Sie vielleicht fest, dass der Umsatz Ihres Unternehmens oder manchmal auch die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen ist. Es lohnt sich, auf solche Veränderungen zu achten, denn es kann sein, dass das Rechnungslegungsgesetz nun eine Prüfung des Unternehmens vorschreibt.
Es lohnt sich also, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen, die mit diesen Veränderungen Schritt hält. Dies setzt natürlich voraus, dass die Gesellschaft auch Abschlussprüfungen durchführt.
Es ist hilfreich zu wissen, was im Rechnungslegungsgesetz steht. Nach Artikel 155 des Rechnungslegungsgesetzes sind alle Unternehmen mit doppelter Buchführung verpflichtet, eine Wirtschaftsprüfung durchzuführen.
Nun, es ist etwas komplizierter als das. Denn je nach Schwellenwert ist man nach diesem Gesetz davon befreit. Also nicht für alle Unternehmen mit doppelter Buchführung? Finden wir es heraus!

Wann ist eine Prüfung nicht obligatorisch?

Damit eine Prüfung nicht obligatorisch ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Die eine ist die Höhe des Umsatzes, die andere die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten.

Der Klarheit halber werden wir etwas konkreter:

Wenn der durchschnittliche Jahresnettoumsatz des Unternehmers (wenn der Unternehmer seine Tätigkeit im Laufe des Jahres aufgenommen hat, muss er auf das Jahr umgerechnet werden) in den zwei Geschäftsjahren, die dem betreffenden Geschäftsjahr vorangehen, nicht mehr als 300 Millionen Forint betragen hat und wenn die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmers in den zwei Geschäftsjahren, die dem betreffenden Geschäftsjahr vorangehen, nicht mehr als 50 Personen betragen hat, dann ist der Unternehmer gesetzlich nicht verpflichtet, eine Wirtschaftsprüfung durchführen zu lassen.
Es ist sehr wichtig, dass diese beiden Bedingungen zusammen erfüllt werden!

Und schließlich: Was sind die Hauptaufgaben eines Wirtschaftsprüfers?

Zwei Aufgaben der Wirtschaftsprüfung sind besonders hervorzuheben. Unser Ziel ist es, Informationen zu vermitteln, daher werden wir diese Aufgaben nicht erschöpfend darstellen und nicht auf alle Details eingehen. Wir haben nicht die Absicht, ein Lehrbuch zu erstellen, sondern lediglich allgemeine Informationen zu liefern. Bitte schauen Sie sich das für uns an!

  • Prüfung der Rechtskonformität

Im Rahmen der Prüfung beurteilen wir, ob der aufgestellte Jahresabschluss in Form und Inhalt den anzuwendenden Vorschriften entspricht (dies können das Rechnungslegungsgesetz, etwaige sektorale staatliche Vorschriften oder sonstige gesetzliche Vorschriften sein). Gleichzeitig prüfen wir die ergänzenden Anhänge und Jahresberichte. 

  • Fertigstellung, Überprüfung der Ergebnisse und Erstellung der Berichte. Durchführung und Dokumentation der erforderlichen internen Beratungen.

Dies umfasst die Zusammenstellung und Überprüfung von Prüfungsanpassungen in der Rechnungslegung, die Erstellung und Unterzeichnung von Abschlussdokumenten, die Erstellung von Berichten und die Vorbereitung verschiedener prüfungsrelevanter Dokumente.